(1) Ereignis, das unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das berechtigte Fahrzeug eingewirkt hat und zu einem sofortigen Liegenbleiben des Fahrzeugs führt.
(2) Eine Panne liegt bei einem plötzlichen und unvorhersehbaren Versagen des berechtigten Fahrzeuges vor, welches z. B. infolge des Ausfalles mechanischer Teile oder der Elektrik zu einem sofortigen Liegenbleiben des berechtigten Fahrzeuges führt und auf einen Fall der technischen Garantie zurückzuführen ist bzw. wäre, falls sich das Fahrzeug außerhalb der Garantie für neue Opel Kraftfahrzeuge befindet. Eine Panne liegt nicht vor bei Ereignissen wie dem allgemeinen Rückruf von Produkten, den turnusmäßigen oder anderweitigen Serviceprüfungen und -inspektionen. Auch Unfälle, Diebstahl, Feuer, Glasbruch und Defekte an mitgeführten Anhängern werden nicht als Panne im obigen Sinne angesehen.